Mit der im BGBl. I Nr. 129/2017 vom 01.08.2017 kundgemachten Änderung des Universitätsgesetzes 2002 (UG) wurden unter anderem folgende Bereiche neu geregelt:
- Zahlreiche Neuerungen und Änderungen bei studienrechtlichen Bestimmungen
- Möglichkeit der Schaffung von Bestimmungen in der Satzung für Maßnahmen bei Plagiaten oder anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen
- Ausschluss vom Studium in der Dauer von höchstens zwei Semestern bei schwerwiegendem und vorsätzlichem Plagiieren oder schwerwiegendem und vorsätzlichem anderen Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen im Rahmen von Abschlussarbeiten
- Details für Universitäts-Sportinstitute
Den kompletten Text der Novelle finden Sie im RIS unter:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_I_129/BGBLA_2017_I_129.pdf