Am 1.1.2014 hat das neue Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit aufgenommen (Näheres siehe unter http://www.bvwg.gv.at/). Dieser Gerichtshof entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide von Bundesbehörden. Das BVwG ist daher ab jetzt auch die zweite Instanz für Bescheide der Universität Graz, z.B. in Studienangelegenheiten oder für Habilitationsbescheide. Damit wird die bisher teilweise bestehende Möglichkeit, Berufung an den Senat zu erheben, ersetzt.
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