Mit der im BGBl. I Nr. 21/2015 kundgemachten Änderung des Universitätsgesetzes 2002 werden unter anderem Bestimmungen über die geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen, den Frauenförderungsplan und Gleichstellungsplan, die Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und die Immobilienbewirtschaftung eingeführt bzw. neu geregelt.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_21/BGBLA_2015_I_21.pdf