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Novelle des Universitätsgesetzes 2002

Mittwoch, 18.04.2018

UG-Novelle BGBl. I Nr. 8/2018

Mit der im BGBl. I Nr. 8/2018 vom 4. April 2018 kundgemachten Änderung des Universitätsgesetzes 2002 (UG) wurden unter anderem folgende Bereiche neu geregelt:

  • Zugangsregelungen im Kontext einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
  • Aufteilung des den Universitäten zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags auf Budgetsäulen für die universitären Leistungsbereiche

o   Lehre („Budgetsäule Lehre“),

o   Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste („Budgetsäule Forschung bzw. EEK“) und

o   Infrastruktur und strategische Entwicklung („Budgetsäule Infrastruktur und strategische Entwicklung“)

  • Festlegung des Globalbudgets der Universitäten
  • Änderungen bei den Inhalten für die Leistungsvereinbarungen

 

Den kompletten Text der Novelle finden Sie im RIS unter:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_8/BGBLA_2018_I_8.pdfsig

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