Mit der im BGBl. I Nr. 8/2018 vom 4. April 2018 kundgemachten Änderung des Universitätsgesetzes 2002 (UG) wurden unter anderem folgende Bereiche neu geregelt:
- Zugangsregelungen im Kontext einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
- Aufteilung des den Universitäten zur Verfügung stehenden Gesamtbetrags auf Budgetsäulen für die universitären Leistungsbereiche
o Lehre („Budgetsäule Lehre“),
o Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste („Budgetsäule Forschung bzw. EEK“) und
o Infrastruktur und strategische Entwicklung („Budgetsäule Infrastruktur und strategische Entwicklung“)
- Festlegung des Globalbudgets der Universitäten
- Änderungen bei den Inhalten für die Leistungsvereinbarungen
Den kompletten Text der Novelle finden Sie im RIS unter:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_8/BGBLA_2018_I_8.pdfsig