Mit der im BGBl. I Nr. 131/2015 kundgemachten Änderung des Universitätsgesetzes 2002 und des Forschungsorganisationsgesetzes werden unter anderem folgende Bereiche neu geregelt:
- Zugangsregelungen im Kontext einer zukünftigen kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
- Entwicklungsplan
- Universitätsrat
- Wiederbestellung der Rektorin oder des Rektors
- Mastergrade
- Ablieferung von wissenschaftlichen Arbeiten
- Orientierungsveranstaltungen
- Studieneingangs- und Orientierungsphase
- Dissertationen
- Anerkennung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten
- Berufungskommission
- UniversitätsprofessorInnen gem. § 99 UG
- Ausnahme von der Kettenvertragsregelung
- Pensionskassensystem und betriebliche Kollektivversicherung
Weitere Informationen unter:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_131/BGBLA_2015_I_131.pdf