Im Bundesgesetzblatt I Nr. 168/2013 wurde die Aufhebung des § 143 Abs 30 Satz 3 UG, der die autonome Einhebung von Studienbeiträgen geregelt hatte, durch den Verfassungsgerichtshof verlautbart. Im Bundesgesetzblatt I Nr. 176/2013 folgte eine UG-Novelle, die die Möglichkeit zur Vereinigung von zwei oder mehreren Universitäten schafft.
Novelle des Universitätsgesetzes 2002
Mittwoch, 23.10.2013