Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Neues Bundesverwaltungsgericht

Mittwoch, 29.01.2014

Zweite Instanz für Bescheide der Universität

Am 1.1.2014 hat das neue Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit aufgenommen (Näheres siehe unter http://www.bvwg.gv.at/). Dieser Gerichtshof entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide von Bundesbehörden. Das BVwG ist daher ab jetzt auch die zweite Instanz für Bescheide der Universität Graz, z.B. in Studienangelegenheiten oder für Habilitationsbescheide. Damit wird die bisher teilweise bestehende Möglichkeit, Berufung an den Senat zu erheben, ersetzt.

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.